Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im Vollverfahren beantragen

Bevor Sie die Nutzung einer baugenehmigungsbedürftigen Anlage ändern können, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung). Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag).

Für den Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen. Zum Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrages auf Nutzungsänderung (Bauantrages) erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen.

Die Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) ist gebührenpflichtig.

Zuständige Stelle

Bauamt | Abteilung Bauordnung

Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-6301+49 381 381-6301
+49 381 381-6903
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Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) 

Soweit sie nach Bauvorlagenverordnung M-V vorzulegen sind, außerdem:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutzkonzept
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Fristen

Im regulären Baugenehmigungsverfahren gibt es keine Genehmigungsfrist.

Die Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Änderungsvorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Innerhalb der Geltungsdauer ist die Verlängerung des Antrags um jeweils bis zu 1 Jahr möglich.

Wenn Ihnen eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) vorliegt, müssen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn der Nutzungsänderung eine Anzeige der Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Weitere Informationen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art der Nutzungsänderung und der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Bauvorlagen. Häufig sind noch andere Stellen im Genehmigungsverfahren zu beteiligen.

Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde

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