Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Hinweis: Es ist nicht ausgeschlossen, dass erklärte Baulasten nicht im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.

Zuständige Stelle

Bauamt | Sachgebiet Haushalt, Zentrale Ausschreibungsstelle für Bauleistungen, Bauarchiv

Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Mitarbeiter

Frau Maria Rohde
Position: Sachbearbeiterin

+49 381 381-6336+49 381 381-6336
E-Mail senden

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise

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Je nach Sachverhalt sind erforderliche Dokumente mit dem Antrag einzureichen:

  • Eigentümer*in: Grundbuchauszug* oder aktueller Grundsteuerbescheid
  • Kaufinteressent*in: Vollmacht Eigentümer*in oder Kaufvertragsentwurf
  • Kreditinstitut: Vollmacht Eigentümer*in oder Grundbuchauszug*
  • Sachverständiger*in: Vollmacht Eigentümer*in oder gerichtlicher Auftrag
  • Entwurfsverfasser*in: Vollmacht Eigentümer*in
  • Immobilienmakler*in: Vollmacht Eigentümer*in
  • Begünstigte Person der Baulast: Grundbuchauszug* oder aktueller Grundsteuerbescheid
  • Notar*in/ÖbVI: Kein Nachweis erforderlich
  • sonstige Gründe: Begründung erforderlich

*Grundbuchauszug nicht älter als 3 Monate

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Gebühr für die Auskunft beträgt je unbelastetem Flurstück 15 Euro, je belastetem Flurstück 25 Euro, jedoch maximal 100 Euro je Grundstück.
Die Mindestgebühr pro Auskunft beträgt 25 Euro.
 

Fristen

keine

Weitere Informationen

Hinweis DSGVO

Die zu dieser Verwaltungsleistung ermittelte zuständige Stelle nutzt gemäß der verlinkten Datenschutzerklärung die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.

Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle:

  1. die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,
  2. die Datenschutzerklärung sowie
  3. ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.

Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.

Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der verlinkten Datenschutzerklärung.

Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Verfahrensablauf

Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)

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Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise zu.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).

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