Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Maßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern beantragen
Für nachhaltigen Städtebau ist es Städten und Kommunen wichtig, Kulturgüter zu schützen.
Wenn Sie Kulturgüter mit Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen instand halten, können Sie deshalb steuerliche Vergünstigungen erhalten. Dies gilt, wenn Sie das Kulturgut nicht zu Gewerbe- oder Wohnzwecken nutzen wollen.
Um eine steuerliche Vergünstigung zu bekommen, benötigen Sie unter anderem eine Bescheinigung. Folgende Personen können diese bei der zuständigen Behörde beantragen:
- Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer des Kulturguts,
- Vertreterin beziehungsweise Vertreter der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers
Die Bescheinigung können Sie als Nachweis für die Beantragung der steuerlichen Vergünstigung bei dem für Sie zuständigen Finanzamt vorlegen. Das Finanzamt prüft, ob Sie die erforderlichen steuerrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie ist eine Vergünstigung von bis zu 9 Prozent jährlich über 10 Jahre lang steuerlich geltend machen.
Zuständige Stelle
Kulturamt | Denkmalpflege
Strandstr. (Mönchentor) 97
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-4520
+49 381 381-4525
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