Bestattungsangelegenheiten regeln
Die örtliche Ordnungsbehörde wird für die Bestattung eines Verstorbenen grundsätzlich erst dann zuständig, wenn die eigentlich bestattungspflichtigen Personen nicht vorhanden sind oder ihrer Pflicht nicht nachkommen.
Zuständige Stelle
Stadtamt | Abteilung Ordnungsangelegenheiten - Sachgebiet Verwaltung / Haushalt / Fundwesen
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Mitarbeiter/in
Position: Sachbearbeiter/-in
+49 381 381-3214
+49 381 381-3280
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Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
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