Bestattungsangelegenheiten regeln

Die örtliche Ordnungsbehörde wird für die Bestattung eines Verstorbenen grundsätzlich erst dann zuständig, wenn die eigentlich bestattungspflichtigen Personen nicht vorhanden sind oder ihrer Pflicht nicht nachkommen. 

Zuständige Stelle

Stadtamt | Abteilung Ordnungsangelegenheiten - Sachgebiet Verwaltung / Haushalt / Fundwesen

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

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Position: Sachbearbeiter/-in

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