Bioabfälle: Abholung abmelden

Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie über vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel Grünschnitt).

Zuständige Stelle

Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Abfallwirtschaft

An der Jägerbäk 3
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-7308+49 381 381-7308
+49 381 381-7373
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