Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ausländische Stellen fordern dieses Zeugnis oft für eine Eheschließung.

Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel

  • nicht bereits verheiratet sind,
  • geschäftsfähig sind,
  • volljährig sind.

Sie können ein Ehefähigkeitszeugnis auch beantragen, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.

Sie können das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.

Zuständige Stelle

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • international anerkannter Identitätsnachweis für beide im Ehefähigkeitszeugnis benannte Personen:
    • Pass oder ID-Card (EU)
    • Passersatzdokument

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

In Mecklenburg-Vorpommern können folgende Gebühren anfallen:

  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt derzeit 80,00 EUR
  • wenn hierbei ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr für jedes ausländische Recht je nach Aufwand um 90,00 bis 260,00 EUR
  • wenn die Prüfung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen erforderlich wird, erhöht sich die Gebühr je nach Aufwand um 45,00 bis 140,00 EUR
  • wenn die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist, ist diese dagegen gebührenfrei
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