Eheurkunde beantragen

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese bei dem Standesamt beantragen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben oder das Ihre im Ausland geschlossene Ehe nachbeurkundet hat.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält:

  • Ihre Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Eheurkunde
  • den Ort und Tag der Geburt der Eheleute
  • den Ort und Tag der Eheschließung
  • gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder die Aufhebung der Ehe durch eine gerichtliche Entscheidung

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
  • beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

Ändern sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund der Aufhebung Ihrer Ehe durch eine gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Sie können dann eine aktualisierte Eheurkunde beantragen.

Zuständige Stelle

Standesamt Rostock - Urkundenstelle

Hinter dem Rathaus 5
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Mitarbeiter

Standesbeamtin

+49 381 381-1477+49 381 381-1477
+49 381 381-1934
E-Mail senden

Öffnungszeiten

Achtung: Derzeit können Sie Urkunden nur online über das MV-Serviceportal oder schriftlich beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen. Eine Rückforderung der Gebühren bei Bezahlung über Paypal ist nicht möglich. Die Zustellung erfolgt ausschließlich auf dem Versandweg. Eine persönliche Beantragung und Abholung von Urkunden ist nicht möglich.

Persönliche Vorsprachen sind nur für Terminkunden möglich.

Generelle Rückfragen und Terminabsprachen können je nach Zuständigkeit an die Mailadressen:
urkundenstelle@rostock.de oder geburten@rostock.de oder standesamt@rostock.de oder ehe@rostock.de gerichtet werden.

Dienstag Terminvergabe 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag Terminvergabe 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Das Standesamt Rostock ist zuständig für Sie, wenn Sie in einer der folgenden Gemeinden gemeldet sind: Rostock, Poppendorf, Roggentin, Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow, Ziesendorf.

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Beantragung eine Kopie
    • online müssen Sie sich mit dem Personalausweis elektronisch authentifizieren
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • Personalausweis oder Reisepass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters sowie der vertretenen Person
  • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise:
    • ein Schreiben des Nachlassgerichts
    • ein gerichtliches Urteil
    • einen vollstreckbaren Titel

Weitere Informationen

Hinweis DSGVO

Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.

Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle

  1. die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,
  2. die Datenschutzerklärung sowie
  3. ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.

Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.

Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung.

Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Weiterführende Informationen

Hat sich Ihr Geschlechtseintrag und Ihr Vorname seit der Eheschließung und Registrierung zur Eheschließung geändert, entscheiden Sie, ob in der Eheurkunde die früheren Vornamen mit aufgenommen werden sollen.

Bei einem neuen Geschlechtseintrag können nur Sie selbst oder Ihre Ehefrau beziehungsweise Ihr Ehemann die Eheurkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister anfordern.

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock können Sie die Urkunde durch persönliche Vorsprache beantragen und persönlich abholen. Die Bezahlung erfolgt dann bar oder mit EC-Karte in unserer Kasse.

Sie können die Urkunden auch schriftlich (per Post, per E-Mail, per Fax) bestellen. In diesem Fall müssen Sie die Gebühr vor Übersendung der Urkunde begleichen (Vorkasse).

Das Standesamt Rostock bietet auch ein Formular für die elektronische Bestellung im Internet an (siehe Eheurkunde Online/Lebenspartnerschaftsurkunde Online).

Ansprechpunkt

Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben oder das Ihre im Ausland geschlossene Ehe nachbeurkundet hat.

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