Ehrenamtskarte einer Kommune: Änderung melden

Sie besitzen eine kommunale Ehrenamtskarte, aber Ihre Antragsdaten haben sich geändert. Dann müssen Sie uns dies mitteilen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Sie besitzen eine kommunale Ehrenamtskarte, aber Ihre Antragsdaten haben sich geändert. Dann teilen Sie uns dies bitte mit.

Änderungen haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Karte.

Folgende Angaben bedürfen einer Änderungsmeldung:

  • Name, Vorname
  • Adresse
  • Kontaktdaten

Zuständige Stelle

Büro der Oberbürgermeisterein | Fachbereich Ehrenamt

Schillingallee 71
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Öffnungszeiten

  • nach Terminvereinbarung

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Sie sind im Besitz einer gültigen Rostocker Ehrenamtskarte.

Handlungsgrundlage(n)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

  • Bürgerschaftsbeschluss 2010/AN/1131 vom 09. Juni 2011

Weitere Informationen

Hinweis DSGVO

Die zu dieser Verwaltungsleistung ermittelte zuständige Stelle nutzt gemäß der verlinkten Datenschutzerklärung die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.

Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle:

  1. die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,
  2. die Datenschutzerklärung sowie
  3. ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.

Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.

Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der verlinkten Datenschutzerklärung.

Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

  • Informationen zu den Voraussetzungen zum Erhalt der kommunalen Ehrenamts-Card, Informationen zu den Unterstützungsleistungen

Rostock - Ehrenamts-Card

  • Informationen zum bürgerschaftlichen Engagement in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Engagiert in Rostock – Zusammen was bewegen! | Engagementplattform - Engagiert in Rostock (engagiert-in-rostock.de)

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Sie können Änderungen Ihrer personenbezogenen, Kontakt- und Adressdaten während der Gültigkeitsdauer der kommunalen Ehrenamtskarte über Ihre Organisation melden lassen.

Betreffen die Änderungen Daten, die auf der kommunalen Ehrenamtskarte abgebildet sind, wird Ihnen eine neue kommunale Ehrenamtskarte ausgestellt. Diese wird postalisch an Ihre Organisation gesendet.

Sofern Ihre Organisation keine Möglichkeit hat ein „Mein Unternehmenskonto“ zu eröffnen, z. B. durch fehlende Rechtsfähigkeit, kann die Beantragung über die BundID erfolgen.

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