Ehrenamtskarte einer Kommune: Verlust melden
Sie haben Ihre kommunale Ehrenamtskarte verloren, dann müssen Sie dies umgehend mitteilen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtSie haben Ihre kommunale Ehrenamtskarte verloren, dann teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.
Es wird Ihnen dann eine Ersatzkarte ausgestellt mit der gleichen Gültigkeit wie die verloren gegangene kommunale Ehrenamtskarte.
Zuständige Stelle
Büro der Oberbürgermeisterein | Fachbereich Ehrenamt
Schillingallee 71
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Öffnungszeiten
- nach Terminvereinbarung
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
- Bürgerschaftsbeschluss 2010/AN/1131 vom 09. Juni 2011
Weitere Informationen
Hinweis DSGVO
Die zu dieser Verwaltungsleistung ermittelte zuständige Stelle nutzt gemäß der verlinkten Datenschutzerklärung die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.
Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle:
- die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,
- die Datenschutzerklärung sowie
- ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.
Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.
Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der verlinkten Datenschutzerklärung.
Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
- Informationen zu den Voraussetzungen zum Erhalt der kommunalen Ehrenamts-Card, Informationen zu den Unterstützungsleistungen
- Informationen zum bürgerschaftlichen Engagement in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Sie können den Verlust Ihrer kommunalen Ehrenamtskarte über Ihre Organisation melden und die Ausstellung einer Ersatzkarte beantragen lassen.
Sofern Ihre Organisation keine Möglichkeit hat ein „Mein Unternehmenskonto“ zu eröffnen, z. B. durch fehlende Rechtsfähigkeit, kann die Beantragung über die BundID erfolgen.