Förderung: Kommunale Kulturförderung beantragen
Die Beantragung kommunaler Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt in der Regel direkt über die jeweilige Stadt, Gemeinde oder den Landkreis. Da die kommunale Kulturförderung eine freiwillige Leistung der Kommunen ist, können Umfang, Förderbedingungen und aktuelle Fördermöglichkeiten unterschiedlich ausfallen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune, ob derzeit im Rahmen der kommunalen Kulturförderung kulturelle Projekte gefördert werden und welche Antragsfristen sowie Fördervoraussetzungen gelten.
Zuständige Stelle
Kulturamt | Kulturförderung
Joachim-Jungius-Str. 9
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-2931
+49 381 381-2940
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