Förderung: Zuwendung der Kommune zur Erhaltung von Denkmalen beantragen

Die Kommunen können nach Maßgabe ihrer Haushalte finanzielle Zuwendungen für Maßnahmen, die der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung von Dnkmalen dienen.

Gegenstand der Förderung ist stets der denkmalbedingte Mehraufwand. Die Zuwendungen können durch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Denkmale beantragt werden.

Die Höhe der Fördersummen richten sich nach Art und Umfang der denkmalpflegerisch notwendigen Arbeiten zur Erhaltung von Denkmalen und den in den kommunalen Haushalten zur Verfügung stehenden Mitteln.

Zuständige Stelle

Kulturamt | Denkmalpflege

Strandstr. (Mönchentor) 97
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-4520+49 381 381-4520
+49 381 381-4525
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Datenschutz

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Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Handlungsgrundlage(n)

Kommunale Richtlinien für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • erforderliche Genehmigungen (denkmalrechtliche bzw. Baugenehmigung)
  • bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung
  • Kostenschätzungen
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