Förderung: Zuwendung der Kommune zur Erhaltung von Denkmalen beantragen
Die Kommunen können nach Maßgabe ihrer Haushalte finanzielle Zuwendungen für Maßnahmen, die der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung von Dnkmalen dienen.
Gegenstand der Förderung ist stets der denkmalbedingte Mehraufwand. Die Zuwendungen können durch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Denkmale beantragt werden.
Die Höhe der Fördersummen richten sich nach Art und Umfang der denkmalpflegerisch notwendigen Arbeiten zur Erhaltung von Denkmalen und den in den kommunalen Haushalten zur Verfügung stehenden Mitteln.
Zuständige Stelle
Kulturamt | Denkmalpflege
Strandstr. (Mönchentor) 97
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-4520
+49 381 381-4525
E-Mail
senden
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Kommunale Richtlinien für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- erforderliche Genehmigungen (denkmalrechtliche bzw. Baugenehmigung)
- bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung
- Kostenschätzungen