Fahrerlaubnis: der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
- Sie nehmen am „Begleiteten Fahren ab 17“ teil.
- Sie haben die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
- Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie.
Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Das „Begleitete Fahren ab 17“ können Sie bereits beantragen, bevor Sie die ersten Fahrstunden nehmen.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:
- ein Bußgeld
- ein Punkt im Fahreignungsregister
- die Verlängerung der Probezeit
- die Anordnung eines Aufbauseminars
Zuständige Stelle
Stadtamt | Sachgebiet Führerscheinstelle
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3399
+49 381 381-3283
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Ihre Anliegen können Sie grundsätzlich nur mit Termin in der Führerscheinstelle Rostock vortragen. Nutzen Sie bitte für die Terminbuchung die hierfür eingerichtete Online-Terminvergabe (180 Tage im Voraus buchbar). Zusätzlich sind kurzfristige Termine an Sprechtagen gegen 08:30 Uhr für den jeweiligen Tag online buchbar.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
- gegebenenfalls: mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
-
Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
-
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.