Fahrerlaubnis: Führerschein Abgabe und Annahme

Betroffene, gegen die im Bußgeldbescheid als Nebenfolge ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle verhängt wurde, können ihren Führerschein unter den im Bußgeldbescheid benannten Voraussetzungen im Dienstgebäude der Bußgeldstelle abgeben und abholen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Für die Abgabe Ihres Führerscheins wegen eines Fahrverbots aus einem Ordnungswidrigkeitenverfahren, das durch die Bußgeldstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geführt wurde, benötigen Sie keinen Termin. Sie können den Führerschein entweder per Post einsenden oder während der Öffnungszeiten bzw. nach individueller Absprache persönlich abgeben.

Bitte beachten Sie, dass eine Annahme und amtliche Verwahrung von Führerscheinen aus Ordnungswidrigkeitenverfahren anderer Bußgeldbehörden nicht möglich ist.

Wenn Ihr Führerschein hingegen durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen wurde, handelt es sich um eine andere Verwaltungsleistung – hierfür ist ein Online Termin bei der Führerscheinstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erforderlich.

Zuständige Stelle

Stadtamt | Abteilung Ordnungsangelegenheiten - Sachgebiet Bußgeldstelle

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3397+49 381 381-3397
+49 381 381-3285
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

Führerscheinabgabe

Bitte bringen Sie Ihren Führerschein und das Aktenzeichen bzw. den Bußgeldbescheid, den Sie erhalten haben, mit.

Führerscheinrückgabe

Bitte bringen Sie das Aufforderungsschreiben zur Führerscheinrückgabe mit. Sofern ein Dritter für Sie den Führerschein abholen soll, benötigt dieser Ihre schriftliche Vollmacht.

Identitätsnachweis

Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige

Verlust

Sofern Sie den Führerschein verloren haben, ist eine Verlustanzeige zu stellen. Der Nachweis hierüber ist vorzulegen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

grundsätzlich gebührenfrei

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