Fahrerlaubnis: Führerschein alten Rechts umtauschen
Alte Papierführerscheine verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen, fälschungssicheren Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Plastikkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen.
Zuständige Stelle
Stadtamt | Sachgebiet Führerscheinstelle (Pflichtumtausch)
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3399
+49 381 381-3283
E-Mail
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Öffnungszeiten
Ihre Anliegen können Sie grundsätzlich nur mit Termin in der Führerscheinstelle Rostock vortragen. Nutzen Sie bitte für die Terminbuchung die hierfür eingerichtete Online-Terminvergabe (30 Tage im Voraus buchbar). Zusätzlich sind kurzfristige Termine an Sprechtagen gegen 08:30 Uhr für den jeweiligen Tag online buchbar.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
- § 24a Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 25 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 3 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 8e Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- alter Führerschein im Original
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- gegebenenfalls Karteikartenabschrift
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Hinweis zum Drucken des Antrages:
Wenn Sie beim Unterschriftenfeld auf Seite 4 angekommen sind, drücken Sie bitte noch einmal den Button "weiter". Sie erhalten anschließend einen Überblick über Ihre getätigten Angaben. Am Ende dieser Angaben benutzen Sie bitte den Button "Drucken".
Bitte drucken Sie den Antrag NICHT über die Druckfunktion des Browsers aus!
Fristen
Für Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen. Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:
- vor 1953: 19.01.2033
- 1953 bis 1998: Frist bereits abgelaufen
- 1999 bis 2001: 19.01.2026
- 2002 bis 2004: 19.01.2027
- 2005 bis 2007: 19.01.2028
- 2008: 19.01.2029
- 2009: 19.01.2030
- 2010: 19.01.2031
- 2011: 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013: 19.01.2033
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) schriftlich oder - soweit dies von Ihrer zuständigen Behörde angeboten wird - elektronisch per Online-Antrag zu stellen.
Im Falle einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular über Ihre Fahrerlaubnisbehörde.
Für einen Online-Antrag steht Ihnen das MV-Serviceportal unter dem Link https://www.mv-serviceportal.de/ zur Verfügung. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.
Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen und dem Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen stellt die Führerscheinstelle Ihnen einen neuen Kartenführerschein mit neuer Geltungsdauer aus. Dieser muss zwecks Abgabe des Alt-Führerscheins bei Ihrer Führerscheinstelle persönlich abgeholt werden.
Für nähere Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Der Antragsteller muss im Fall der schriftlichen Antragstellung zwingend persönlich erscheinen.
Bei abweichendem Familiennamen auf dem Führerschein ist ein Nachweis über die
Namensführung vorzulegen (z. B. Kopie der Eheurkunde).
Wenn derzeit im Führerschein Auflagen (Sehhilfe/ Hörhilfe) aufgeführt werden, diese zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht mehr zwingend sind, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z.B. augenärztliche Bestätigung).