Fahrschulerlaubnis beantragen
Um eine Fahrschule gründen zu können, benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis. In Ihrer Fahrschule können Sie mit einer Fahrschulerlaubnis theoretische und praktische Kenntnisse vermitteln, die für einen Führerschein notwendig sind.
Sie können als selbstständige Fahrlehrerin oder selbständiger Fahrlehrer eine Fahrschulerlaubnis für folgende Fahrlehrerlaubnisklassen beantragen:
- BE
- A
- CE und
- DE
Um eine Fahrschule betreiben zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die vor allem die Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie die Räumlichkeiten betreffen. Wenn Sie zum Beispiel Unterrichtsräume an verschiedenen Örtlichkeiten haben, müssen Sie für jeden zusätzlichen Raum eine Zweigstellenerlaubnis beantragen.
Zuständige Stelle
Stadtamt | Sachgebiet Führerscheinstelle
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3399
+49 381 381-3283
E-Mail
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Öffnungszeiten
Ihre Anliegen können Sie grundsätzlich nur mit Termin in der Führerscheinstelle Rostock vortragen. Nutzen Sie bitte für die Terminbuchung die hierfür eingerichtete Online-Terminvergabe (180 Tage im Voraus buchbar). Zusätzlich sind kurzfristige Termine an Sprechtagen gegen 08:30 Uhr für den jeweiligen Tag online buchbar.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
- § 17 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
- § 18 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
- § 22 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
- § 26 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
- Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
- § 3 Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (StVZustLVO M-V)
- §14 Landkreisneuordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LNOG M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Fahrlehrerschein
- amtlich beglaubigte Kopie oder
- Vorlage des Originals und einer Kopie
- Nachweis einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen Fahrlehrertätigkeit
- zum Beispiel durch schriftliche Bestätigung der Inhaberinnen beziehungsweise Inhaber der Fahrschulen, bei denen bisher Beschäftigungsverhältnisse bestanden
- Teilnahmenachweis am Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft
- schriftliche Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
- Nachweis der Nutzungsberechtigung der Unterrichtsräume
- zum Beispiel Mietvertrag
- maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über Ausstattung und Quadratmeterzahl
- gegebenenfalls Nachweis einer baurechtlichen Genehmigung, falls keine vorhandene Fahrschule übernommen wird
- schriftliche Erklärung, dass vorgeschriebene Lehrmittel zur Verfügung stehen zusammen mit Verfügungsnachweis
- zum Beispiel Kaufvertrag
- Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- gegebenenfalls Nutzungsvereinbarung, wenn Sie nicht Halterin oder Halter der Fahrzeuge sind
- erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Monate
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
Nur bei juristischen Personen:
- aktueller Handelsregisterauszug der Gesellschaft
- Nachweis über die Regelung der Vertretungsbefugnis für die juristische Person durch die natürliche Person in Form der verantwortlichen Leitung:
- Geschäftsführenden-Eintrag im Handelsregister
- Prokura-Eintrag im Handelsregister oder
- Satzung
- gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen einreichen, sofern sich offene Fragen im Prüfverfahren ergeben
Fristen
Es gibt keine Frist.