Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
Für den Betrieb eines Gaststättengewerbes benötigen Sie eine Erlaubnis. Als Erlaubnisinhaberin oder Erlaubnisinhaber dürfen Sie vor Ort Getränke und Speisen verabreichen, also anbieten und servieren. Man nennt dies auch Schank- und Speisewirtschaft.
Kommt es zum Tod der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers, kann die bisherige Erlaubnis auf andere Person übertragen werden.
Dazu zählen beispielsweise enge Verwandte oder Nachlassverwalterinnen beziehungsweise -verwalter.
Die Weiterführung des Betriebs müssen Sie bei der zuständigen Gaststättenbehörde anzeigen.
Zuständige Stelle
Stadtamt | Sachgebiet Gaststättengewerbe/-überwachung / Veranstaltungen
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3220
+49 381 381-9331
E-Mail
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr (Achtung: diese Öffnungszeit entfällt vorübergend)
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr (Achtung: diese Öffnungszeit entfällt vorübergend)
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
- § 2 Gaststättengesetz (GastG)
- § 10 Gaststättengesetz (GastG)
- § 15 Absatz 3 Nummer 7 Gaststättengesetz (GastG)
- §§ 10, 31 Gaststättengesetz (GastG)
- § 11 Gewerbeordnung (GewO) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
- Tarifstelle 116 der Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GewKostVO M-V)
- Artikel 15 in Verbindung mit Artikel 36 des Gesetzes über die Funktionalreform Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers
- Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer (IHK) über Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder vergleichbare Qualifikation
- Gewerbeanmeldung
Fristen
Die Weiterführung des Gaststättengewerbes müssen Sie der zuständigen Gaststättenbehörde unverzüglich nach dem Tod der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers anzeigen.
Sie müssen innerhalb von 6 Monaten eine Bescheinigung für eine Gaststättenunterrichtung oder vergleichbare Qualifikation vorlegen.