Grundstücke einer Kommune auf Basis des Erbbaurechts nutzen

In Mecklenburg-Vorpommern besteht in einigen Städten und Gemeinden bereits die Möglichkeit, auf kommunalen Grundstücken Bauwerke zu errichten. Meist erfolgt dies gegen Zahlung eines sogenannten Erbbauzinses. Dafür wird ein Erbbauvertrag mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde abgeschlossen. Die Satzungen der Kommunen regeln die entsprechenden Richtlinien, wie Laufzeit und Höhe des Erbbauzinses.

Zuständige Stelle

Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt | Sachgebiet Liegenschaftsverkehr

An der Jägerbäk 3
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-6420+49 381 381-6420
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