Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Ausnahmegenehmigung beantragen
In bestimmten Kraftfahrzeugen wie Autos, Lastkraftwagen, Reisebussen oder land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen müssen Sie während der Fahrt angeschnallt sein. Wenn Sie Krafträder fahren, müssen Sie einen Helm tragen. Als Krafträder zählen Motorräder, Roller, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder. Das gilt auch bei offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen, die schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren können.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie von der Anschnall- und Helmpflicht befreit werden.
Eine Befreiung von der Anschnallpflicht ist grundsätzlich möglich, wenn Sie
- aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen können, oder
- kleiner als 150 cm sind.
Eine Befreiung von der Helmpflicht ist grundsätzlich möglich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen beim Fahren von Krafträdern keinen Schutzhelm tragen können.
Zuständige Stelle
Tiefbauamt | Abteilung Verkehrsbehördliche Aufgaben
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-6643
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
- § 21a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 47 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Randnummern 93 ff. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
- § 3 Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (StVZustLVO M-V)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Je nach Art und Umfang der Ausnahme entstehen Gebühren und Auslagen nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Fristen
Die Geltungsdauer Ihrer Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.