Hundehaltung: Befreiung von sonstigen Pflichten beantragen
Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag weitere Ausnahmen von den Verboten und Geboten dieser Verordnung zulassen, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere oder Sachen durch die Hundezüchtung oder -haltung nicht gefährdet werden.
Zuständige Stelle
Stadtamt | Abteilung Ordnungsangelegenheiten
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Mitarbeiter/in
Position: Sachbearbeiter/-in
+49 381 381-3241
+49 381 381-3300
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag - nach Terminvereinbarung
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Einzelfall und müssen den vorgetragenen Sachverhalt belegen.
Fristen
keine
Weitere Informationen
Bearbeitungsdauer
- abhängig vom notwendigen Prüfungsumfang im Einzelfall