Katastrophenschutz
Eine Katastrophe im Sinne des Landeskatastrophenschutzgesetzes ist ein Ereignis, das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt oder bedeutende Sachgüter in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass Hilfe und Schutz nur wirksam gewährt werden können, wenn die zuständigen Behörden, Stellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken.
Der Katastrophenschutz baut vor allem auf den Einsatzkräften der Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks (THW) auf.
Zuständige Stelle
Amt für Brandschutz/Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Erich-Schlesinger-Straße 24
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3700
+49 381 381-9374
E-Mail
senden
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Ansprechpunkt
- Ministerium für Inneres und Europa M-V (oberste Katastrophenschutzbehörde),
- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V (obere Katastrophenschutzbehörde),
- Landräte der Landkreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden (untere Katastrophenschutzbehörden)