Kraftfahrzeug-Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
Verschiedene zulassungsfreie Fahrzeugarten benötigen eine Betriebserlaubnis, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dazu gehören zum Beispiel:
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler
- einachsige Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- Leichtkrafträder
- zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder
- motorisierte Krankenfahrstühle
- Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter
- Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben
Eine Betriebserlaubnis kann Ihnen je nach Fahrzeugtyp mit oder ohne Zuteilung eines eigenen Kennzeichens erteilt werden.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird bei Fahrzeugen, die in Serie gefertigt sind, durch den Hersteller ausgehändigt.
Sie müssen eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) beantragen, wenn Ihr zulassungsfreies Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung oder anderweite nationale Genehmigung wie beispielsweise eine ABE vorweisen kann. Das können zum Beispiel sein:
- selbstkonstruierte Fahrzeuge
- Einzelproduktionen
- Fahrzeuge aus Kleinserien
- Fahrzeuge aus dem Ausland ohne EU-Typgenehmigung
Für eine EBE müssen Sie ein Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes vorlegen, das verschiedene Prüfprotokolle beinhaltet. Diese Protokolle müssen belegen, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt wurden und das Fahrzeug den Vorschriften entspricht.
Sie erhalten die Betriebserlaubnis unbefristet. Sie erlischt, wenn:
- Sie Änderungen am Fahrzeug vornehmen und die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu erwarten ist,
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird,
- Sie mögliche Auflagen zu Ein- oder Anbauten nicht befolgen oder
- Sie das Fahrzeug endgültig außer Betrieb setzen.
Nach Erlöschen der Betriebserlaubnis können Sie eine neue Betriebserlaubnis mit einem Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes beantragen. Über die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis entscheidet abschließend die nach jeweiligem Landesrecht zuständige Behörde.
Zuständige Stelle
Stadtamt | Sachgebiet Kfz-Zulassung
Charles-Darwin-Ring 6
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