Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen

Wenn Sie in Deutschland besondere Vorteile für Elektrofahrzeuge nutzen möchten, benötigt Ihr im Ausland zugelassenes Elektrofahrzeug eine E-Plakette.

Elektrofahrzeuge sind zum Beispiel

  • Batterieelektrofahrzeuge, dazu gehören rein elektrisch betriebene Fahrzeuge
  • Brennstoffzellenfahrzeuge, dies sind Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb
  • aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, auch Plug-in-Hybride genannt, werden von einem Verbrennungsmotor und einem Elektromotor betrieben

Die E-Plakette müssen Sie an der Rückseite Ihres Elektroautos gut sichtbar anbringen.

Mit der E-Plakette haben Sie in einigen Orten Vorteile, beispielsweise

  • können Sie Busspuren nutzen
  • erhalten eine Vergünstigung auf Gebühren beim Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen und
  • sind von Zufahrtbeschränkungen und sind von Durchfahrtsverboten ausgenommen.

Zuständige Stelle

Stadtamt | Sachgebiet Kfz-Zulassung

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3100+49 381 381-3100
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Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf E-Plakette
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder
  • Übereinstimmungsbescheinigung oder
  • Dokument, das die Anmeldung Ihres Autos im Ausland nachweist

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Für Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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