Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
Wenn Sie in Deutschland besondere Vorteile für Elektrofahrzeuge nutzen möchten, benötigt Ihr im Ausland zugelassenes Elektrofahrzeug eine E-Plakette.
Elektrofahrzeuge sind zum Beispiel
- Batterieelektrofahrzeuge, dazu gehören rein elektrisch betriebene Fahrzeuge
- Brennstoffzellenfahrzeuge, dies sind Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb
- aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, auch Plug-in-Hybride genannt, werden von einem Verbrennungsmotor und einem Elektromotor betrieben
Die E-Plakette müssen Sie an der Rückseite Ihres Elektroautos gut sichtbar anbringen.
Mit der E-Plakette haben Sie in einigen Orten Vorteile, beispielsweise
- können Sie Busspuren nutzen
- erhalten eine Vergünstigung auf Gebühren beim Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen und
- sind von Zufahrtbeschränkungen und sind von Durchfahrtsverboten ausgenommen.
Zuständige Stelle
Stadtamt | Sachgebiet Kfz-Zulassung
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3100
E-Mail
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf E-Plakette
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder
- Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Dokument, das die Anmeldung Ihres Autos im Ausland nachweist
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Für Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.