Lebensmittelsicherheit überwachen

Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, den Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung im Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen zu gewährleisten. Im Lebensmittelrecht gilt der Grundsatz, dass die Betriebe und Einrichtungen, die Lebensmittel, kosmetische Mittel, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände herstellen, importieren, be- oder verarbeiten und in den Verkehr bringen, die gesundheitliche Unbedenklichkeit ihrer Produkte im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sicherstellen müssen.

Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten überprüfen risikobasiert die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen auf allen Produktions- und Handelsstufen vom Primärerzeuger, Hersteller oder Importeur bis zum Einzelhandel sowie in Betrieben der Gastronomie und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Sie sind die Ansprechpartner für Anliegen im Zusammenhang mit lebensmittelrechtlichen Fragen.

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden auch amtliche Proben entnommen.

Zuständige Stelle

Lebensmittelüberwachung

Am Westfriedhof 2
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-8609+49 381 381-8609
+49 381 381-8690
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich nach Tierart, Anzahl der zu untersuchenden Tiere und Aufwand. 

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