Nutzungsberechtigung für ein kostenfreies Vorschulticket beantragen

Für Kinder im Alter von sechs Jahren, die noch nicht die Schule besuchen, bieten bestimmte Kommunen ein kostenfreies Vorschulticket an.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet allen Kindern, die das sechste Lebensjahr vollendet haben und noch nicht die Schule besuchen, ein kostenfreies Vorschulticket an.

Neben einem aktuellen Lichtbild Ihres Kindes benötigen Sie eine Bestätigung der Stadt für die Nutzung des Vorschultickets. Die Bestätigung können Sie hier online beantragen.

Mit dem Lichtbild und der ausgedruckten Bestätigung können Sie dann das Vorschulticket in den Kundenzentren der RSAG beantragen.

Zuständige Stelle

Jugendamt | Abteilung Besondere Dienste/Jugendhilfe

St.-Georg-Straße 109
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Mitarbeiter

Vorschulticket
Position: Sachbearbeiter/-in

+49 381 381-5249+49 381 381-5249
E-Mail senden

Vorschulticket
Position: Sachbearbeiter/-in

+49 381 381-5059+49 381 381-5059
E-Mail senden

Vorschulticket
Position: Sachbearbeiter/-in

+49 381 381-5019+49 381 381-5019
E-Mail senden

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Kinder im Alter ab 6 Jahren,

  • die in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ihren Hauptwohnsitz haben und
  • die noch nicht für den Erwerb des Schülertickets berechtigt sind

Handlungsgrundlage(n)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Beschluss der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 2021/BV/2537 vom 29.09.2021 zur Einführung eines kostenfreien Vorschultickets

Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

  • Passbild
  • ausgedruckte Bestätigung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Nutzung des Vorschultickets

Fristen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Erfolgt die Antragstellung bis zum 23. eines Monats, wird das kostenfreie Vorschulticket beginnend ab dem 1. des Folgemonats ausgestellt.

Erfolgt die Antragsstellung am 24. eines Monats oder später, wird das kostenfreie Vorschulticket beginnend ab dem 1. des auf den Folgemonat folgenden Monats ausgegeben.

Weitere Informationen

Hinweis DSGVO

Die zu dieser Verwaltungsleistung ermittelte zuständige Stelle nutzt gemäß der verlinkten Datenschutzerklärung die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.

Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle:

  1. die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,
  2. die Datenschutzerklärung sowie
  3. ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.

Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.

Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der verlinkten Datenschutzerklärung.

Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Bitte beantragen Sie die Nutzungsberechtigung bei der Stadt. Mit der ausgedruckten Bestätigung und einem Lichtbild Ihres Kindes begeben Sie sich bitte in das RSAG-Kundenzentrum Ihrer Wahl.

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