Prostitutionsgewerbe: Verlängerung der Erlaubnis beantragen
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, dazu zählen Prostitutionsstätten, Prostitutionsvermittlungen, Prostitutionsfahrzeuge oder Prostitutionsveranstaltungen, und Ihre Erlaubnis hierfür befristet gilt, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.
Bedingung ist, dass Ihr Gewerbe die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt.
Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
Zuständige Stelle
Stadtamt | Sachgebiet Gaststättengewerbe/-überwachung / Veranstaltungen
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3220
+49 381 381-9331
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr (Achtung: diese Öffnungszeit entfällt vorübergend)
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr (Achtung: diese Öffnungszeit entfällt vorübergend)
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Einzelfirma (natürliche Person):
- Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel
- Betriebskonzept
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9"
Gesellschaften (juristische Personen), zum Beispiel GmbH:
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise Genossenschaftsregister
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Betriebskonzept
- Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9" sowohl für die Gesellschaft als auch die gesetzliche Vertretung
Für Erlaubnis Prostitutionsstätte zusätzlich:
- Grundrisszeichnung
Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:
- Fahrzeugfoto
- Betriebserlaubnis, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II