Rechtliche Betreuung: Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beglaubigen lassen
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Das kann beispielsweise wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung sein.
In der Vollmacht benennen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die im Bedarfsfall für Sie handeln. Dies ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung.
Sie können im Einzelnen regeln, für welche Aufgabenbereiche die Vollmacht gilt und welche Befugnisse die Bevollmächtigten haben sollen. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden.
Alternativ können Sie eine Betreuungsverfügung verfassen, in der Sie eine oder mehrere Personen benennen für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung erforderlich wird. Bei der Auswahl der Betreuungspersonen muss die Richterin oder der Richter Ihre Betreuungsverfügung berücksichtigen.
Die Vollmacht und die Betreuungsverfügung können Sie von der zuständigen Stelle beglaubigen lassen. Die Unterschrift einer Notarin oder eines Notars ist dann nicht nötig.
Zudem können Sie sich bei der zuständigen Stelle zu der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beraten lassen.
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt | Betreuungsbehörde
Paulstr. 22
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Herr Michael Kalepky
Position: Leiter/-in
+49 381 381-5324
+49 381 381-5398
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Frau Sylvia Vieth
Position: Sachbearbeiter/-in
Zimmer: 2.24
+49 381 381-5142
+49 381 381-5398
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Frau Ines Nebel
Position: Sachbearbeiterin
Zimmer: 2.25
+49 381 381-5143
+49 381 381-5398
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Frau Christine Schnell
Position: Sachbearbeiter/-in
Zimmer: 0.19
+49 381 381-5308
+49 381 381-5398
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Frau Henrike Fahning
Position: Sachbearbeiter/-in
Zimmer: 0.21
+49 381 381-5307
+49 381 381-5398
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Frau Madlen Zimmer
Position: Sachbearbeiter/-in
Zimmer: 2.16
+49 381 381-5141
+49 381 381-5398
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Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
- Suchen Sie die zuständige Behörde persönlich mit der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf.
- Im Beisein der oder des Bediensteten ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente.
- Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel.