Schulzeugnis: Ersatz beantragen
Haben Sie ein Schulzeugnis verloren, können Sie sich nach Ausstellung des Schulzeugnisses an die zuständige Stelle wenden, um ein Ersatz des Schulzeugnisses zu beantragen. Bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen.
Zuständige Stelle
Amt für Schule und Sport | Abteilung Schulorganisation | Sachgebiet Schulorganisation
Schillingallee 71
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Frau Daniela Hensel
Position: Sachbearbeiter/-in
+49 381 381-4029
+49 381 381-4090
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie nach Absprache
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Sie müssen eine Schule in Rostock besucht haben.
Handlungsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
- § 70 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
- § 5 Schuldatenschutzverordnung Mecklenburg-Vorpommern (SchulDSVO M-V)
- Nummer 3.19 der Verwaltungsvorschrift "Die Zeugnisse der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, der Abendgymnasien und der Fachgymnasien"
- § 55 Absatz 4 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
- Schulzeugnisse der Stadt Rostock (Halbjahres-, Jahres-, Übergangs-, Abgangs-, Abschluss-, Abiturzeugnis, Zeugnis der Beruflichen Schule) aller Schularten Gebühr: EUR 13,00
- Facharbeiterzeugnisse bis 1990 Gebühr: EUR 16,00
- Teilfacharbeiterabschluss bis 1990 Gebühr: EUR 13,00
- Meisterabschluss bis 1990 Gebühr: EUR 16,00
zzgl. Versand per PZU: EUR > 03,87
Fristen
Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dateien und Akten geschlossen worden sind. Der Personenbezug aus schulischen Dateien und Akten wird entfernt, wenn dessen Speicherung für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Für die Aufbewahrung schulischer Dateien und Akten, auch in elektronischer Form, gelten folgende Fristen:
1. Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen, Prüfungslisten der beruflichen Schulen (Schüler- und Nichtschülerprüfungen): 45 Jahre,
2. Schülerstammblätter, Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften (soweit es sich nicht um Abgangs- und Abschlusszeugnisse handelt), Klassenbücher, Notenbücher/Notenlisten, Nachweishefte, Akten über Schüler- und Nichtschülerprüfungen einschließlich der Prüfungsarbeiten: 15 Jahre und
3. alle übrigen Dateien und Akten: 5 Jahre.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Die Anträge können online oder im Amt für Schule und Sport gestellt werden.
Nach Fertigstellung erhalten Sie eine Rechnung.
Sobald der Zahlungseingang verbucht ist, erfolgt der Versand automatisch.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt 8 Wochen.