Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.
- Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.
Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:
- Regelbedarf
- angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- eventuelle Mehrbedarfe
- eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
- im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.
Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.
Zuständige Stelle
Amt für Soziales und Teilhabe - Abteilung Sozialhilfe - Sachgebiet Grundsicherung I und II
St.-Georg-Str. 109
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Infopunkt St.-Georg-Str. 109 (Haus II), 18055 Rostock
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Im Bereich Grundsicherung entfallen vorübergehend die Sprechzeiten am Donnerstag.
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Angaben im Antrag müssen gegebenenfalls durch Nachweise belegt werden, zum Beispiel:
- Kopie eines Ausweisdokuments:
- Personalausweis oder
- Reisepass oder
- Aufenthaltstitel
- Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung
- Nachweise über Ihr Einkommen:
- Rentenbescheide
- Kindergeld
- Unterhaltszahlungen
- Unter Umständen Arbeitsverdienst der Partnerin oder des Partners
- Nachweise über vorhandenes Vermögen:
- Sparguthaben
- Lebensversicherung
- Nachweise über Ausgaben:
- Mietvertrag
- Heizkosten
- Unterlagen über Versicherungsbeträge
Welche Nachweise im Einzelnen nötig sind, entnehmen Sie den Merkblättern, die Sie bei der Antragstellung erhalten.
Die zuständige Behörde kann weitere oder weniger Unterlagen verlangen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.