Sterbefall: Bescheinigung über die Anzeige beim Standesamt beantragen

Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

Zuständige Stelle

Standesamt Rostock - Sterbefälle

Hinter dem Rathaus 5
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-1476+49 381 381-1476
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Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

keine

Fristen

Es gibt keine Fristen. 

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

  • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt gegebenenfalls die Bescheinigung aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

Ansprechpunkt

In Mecklenburg-Vorpommern ist das zuständiges Standesamt, gegenüber dem Sie die Sterbefallanzeige gemacht haben, Ihr Ansprechpartner.

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