Sterbefall: Bescheinigung über die Anzeige beim Standesamt beantragen
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.
Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.
Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.
Zuständige Stelle
Standesamt Rostock - Sterbefälle
Hinter dem Rathaus 5
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-1476
E-Mail
senden
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.
- Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt gegebenenfalls die Bescheinigung aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Ansprechpunkt
In Mecklenburg-Vorpommern ist das zuständiges Standesamt, gegenüber dem Sie die Sterbefallanzeige gemacht haben, Ihr Ansprechpartner.