Tierische Nebenprodukte und Tierkörper: Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung von Equiden beantragen
Die Beseitigungspflicht von tierischen Nebenprodukten wurde in MV auf die SecAnim GmbH übertragen. Die Tierkörper toter Equiden (Pferde, Esel, Maultiere, Zebras und Zebroide) sind vom Tierhalter der SecAnim zu überlassen.
Es besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) zur Abholung und Kremierung eines Equiden in einer zugelassenen Verbrennungsanlage (z. B. Tierkrematorium) zu stellen. Eine Vorab-Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der grundsätzlichen Beseitigungspflicht, d.h. vor Eintritt des Tiertodes, ist nicht möglich. Ebenso ist die Abholung eines toten Equiden aus der Pathologie des Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern zur Kremierung aus seuchenhygienischen Gründen ausgeschlossen.
Werden Equiden nicht unverzüglich zur Verbrennung abgeholt, sind sie in einem Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 1 oder 2, in der tierärztlichen Praxis so aufzubewahren, dass sie vor Witterungseinflüssen geschützt sind sowie Menschen nicht unbefugt und Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können.
Zuständige Stelle
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Am Westfriedhof 2
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-8600
+49 381 381-8690
E-Mail
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Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
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Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
- § 4 Absatz 2 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
- Gebührennummer 1.10.11 der Veterinärverwaltungskostenverordnung (VetKostVO M-V)
- Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AG TierNebG M-V)
- Tarifstelle 1.10.11 der Veterinärverwaltungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VetKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Equidenpasses
- tierärztliche Bescheinigung
Fristen
Bitte beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung unverzüglich nach dem Tod des Equiden.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme von der Beseitigungspflicht bei der zuständigen Stelle ein.
- Bei positiver Prüfung erteilt die zuständige Stelle Ihnen die Ausnahmegenehmigung.