Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne den anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.

Auch für Kinder mit einem verstorbenen Elternteil kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen, wenn keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt werden.

Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Bei der Durchführung des Wechselmodells besteht somit kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.

Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses errechnet sich aus der Höhe der jeweiligen Mindestunterhaltssätze abzüglich Kindergeldanteile und gegebenenfalls abzüglich bereits fließender Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge.

Es gelten derzeit folgende Beträge (Stand: 2025):

  • für Kinder bis zu 5 Jahren 227,00 EUR pro Monat
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 299,00 EUR pro Monat
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 394,00 EUR pro Monat

Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für 1 Monat rückwirkend beantragt werden.

Zuständige Stelle

Jugendamt - Sachgebiet Unterhaltsvorschuss

St.-Georg-Straße 109
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Mitarbeiter

Kontaktangaben nach Nachnamen des Kindes von A-Z finden Sie unter dem Reiter "Verfahrensablauf"

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:
    • die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
    • der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils
    • Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft
    • bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern:
      • Ausweis
      •  gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel
    • Unterhaltstitel:
      • aktuelle Unterhaltsfestlegung, Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss
    • bei Trennung einer Ehe:
      • Scheidungsurteil, gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens
    • bei unverheirateten Elternpaaren:
      • Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung
    • Einkommensnachweise über:
      • Kindergeld
      • gegebenenfalls Halbwaisenrente
      • gegebenenfalls Unterhaltszahlungen
    • gegebenenfalls Bewilligungs- oder Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz anderer Unterhaltsvorschusskassen
    • ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bei laufendem SGB II-Leistungsbezug zusätzlich ein vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters
    • ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zusätzlich die Schulbescheinigung beziehungsweise ab Beendigung des Schulbesuchs Einkommensnachweise.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Der Unterhaltsvorschuss kann für 1 Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Unterhaltsvorschussleistung wird nur auf Antrag gezahlt. Den Antrag kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt oder der gesetzliche Vertreter des Kindes stellen. Der Antrag muss schriftlich bei dem Jugendamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gestellt werden, wenn der Elternteil mit dem Kind in Rostock lebt.

Bitte schicken Sie Ihren Antrag per Post oder werfen ihn in den Briefkasten des vorderen Gebäudes ein. Die Antragstellung nur per E-Mail ist nicht ausreichend.

Kontakt nach Nachnamen des Kindes von A-Z

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