Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.

Zuständige Stelle

Büro der Oberbürgermeisterein | Fachbereich Presse- und Informationsstelle

Hinter dem Rathaus
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Mitarbeiter

Mitarbeiter/in
Position: Sachbearbeiter/-in

+49 381 381-1417+49 381 381-1417
+49 381 381-9139
E-Mail senden

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Handlungsgrundlage(n)

kommunale Satzung

Weitere Informationen

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist

Nach oben