Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen
Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.
Zuständige Stelle
Büro der Oberbürgermeisterein | Fachbereich Presse- und Informationsstelle
Hinter dem Rathaus
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Mitarbeiter/in
Position: Sachbearbeiter/-in
+49 381 381-1417
+49 381 381-9139
E-Mail
senden
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
kommunale Satzung
Weitere Informationen
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist