Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen

In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen. Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.

Zuständige Stelle

Stadtamt | Abteilung Ordnungsangelegenheiten - Untere Waffenbehörde

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3201+49 381 381-3201
+49 381 381-3280
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag - nach Terminvereinbarung

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde.

Ansprechpunkt

Waffenbehörde

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