Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen
In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen. Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.
Zuständige Stelle
Stadtamt | Abteilung Ordnungsangelegenheiten - Untere Waffenbehörde
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3201
+49 381 381-3280
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag - nach Terminvereinbarung
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde.
Ansprechpunkt
Waffenbehörde