Waffen und Munition: Erlaubnis zum Erwerb in einem anderen Mitgliedstaat durch Personen aus Deutschland beantragen
Wenn Sie in Deutschland leben und eine Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 2 (Kategorie B) zum Waffengesetz oder Munition in einem Mitgliedsstatt mit einer Erlaubnis dieses Staates erwerben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständige Stelle
Stadtamt | Abteilung Ordnungsangelegenheiten - Untere Waffenbehörde
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3201
+49 381 381-3280
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag - nach Terminvereinbarung
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
§ 11 Absatz 2 WaffG in Verbindung mit § 28 AWaffV
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Sie erhalten die Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat, wenn Sie bei der Antragstellung folgende Angaben vollständig machen:
- über Ihre Person:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und -ort
- Anschriften
- Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisepasses oder des Personalausweises
- über die Waffe:
- bei Schusswaffen:
- Anzahl und Art
- Kaliber
- Kategorie nach Anlage 1 Abschnitt 3 zum Waffengesetz
- gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen
- bei sonstigen Waffen:
- Anzahl und Art
- bei Schusswaffen:
- über die Munition:
- Anzahl und Art
- Kaliber
- gegebenenfalls CIP-Prüfzeichen