Waffenherstellung (nichtgewerbsmäßig): Erlaubnis beantragen
Wenn Sie Waffen oder Munition herstellen, bearbeiten und instandsetzen wollen, ohne Gewinn zu erzielen, benötigen Sie die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis.
Die Waffenherstellungserlaubnis wird nur auf die beantragten Schusswaffen beziehungsweise Munitionsarten beschränkt.
Zur Beantragung benötigen Sie einen Reisepass oder Personalausweis, einen Sachkundenachweis, einen Nachweis über Werkstoff-, Fertigungs- und Ballistikkenntnisse.
Zuständige Stelle
Stadtamt | Abteilung Ordnungsangelegenheiten - Untere Waffenbehörde
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3201
+49 381 381-3280
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag - nach Terminvereinbarung
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
- § 26 Waffengesetz (WaffG)
- § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- § 26 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
- Tarifstelle 9.1.54 der Kostenverordnung Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern (IMKostVO M-V)
- Waffenrechtsausführungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WaffRAusfLVO M-V)
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:
- es werden von Ihnen folgende Angaben benötigt:zu Ihrer Person:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und -ort
- Wohnort
- Anschrift
- bei Firmen auch Telefon oder Telefaxnummer
- Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisepasses oder des Personalausweises
- zu Schusswaffen
- Anzahl und Art
- Kaliber
- zu sonstigen Waffen
- Anzahl und Art
- zur Munition
- Anzahl und Art
- Kaliber
Die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis wird Ihnen ausgehändigt oder zugesandt.
Ansprechpunkt
Waffenbehörde