Wahlschein beantragen (Briefwahl)
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtDie Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 15.08.2026 bis 15.09.2026.
In der Zeit vom 31.08.2026 bis 18.09.2026 12.00 Uhr kann der Wahlschein samt Briefwahlunterlagen direkt in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle beantragt und gewählt werden bzw. Sie können sich diesen aushändigen lassen.
Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie unter: www.rostock.de/briefwahl
Zuständige Stelle
Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle
Industriestr. 8
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Öffnungszeiten
(Die Öffnungszeiten werden vor jeder Wahl angepasst.)
Montag, 31.08.2026, 08:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag, 01.09.2026, 08:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch, 02.09.2026, 08:30 bis 15:00 Uhr
Donnerstag, 03.09.2026, 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag, 04.09.2026, 08:30 bis 15:00 Uhr
Montag, 07.09.2026, 08:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag, 08.09.2026, 08:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch, 09.09.2026, 08:30 bis 15:00 Uhr
Donnerstag, 10.09.2026, 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag, 11.09.2026, 08:30 bis 15:00 Uhr
Montag, 14.09.2026, 08:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag, 15.09.2026, 08:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch, 16.09.2026, 08:30 bis 15:00 Uhr
Donnerstag, 17.09.2026, 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag, 18.09.2026, 08:30 bis 12:00 Uhr
Samstag, 19.09.2026, 08:00 bis 12:00 Uhr
Sonntag, 20.09.2026, 08:00 bis 18:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG)
- § 25 Bundeswahlverordnung (BWO)
- § 27 Bundeswahlverordnung (BWO)
- § 28 Bundeswahlordnung (BWO)
- § 29 Bundeswahlordnung (BWO)
- § 31 Bundeswahlordnung (BWO)
- § 25 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V)
- §§ 19 und 20 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Bei Landtags- und Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern müssen Sie Ihren Wahlschein in der Regel bis zum zweiten Tag vor der Wahl 12.00 Uhr beantragen.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
- bei bundesweiten Wahlen ein Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird
In Mecklenburg-Vorpommern nutzen Sie bitte bei schriftlicher Antragstellung den Vordruck, den Sie mit der Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es, wenn Sie den Antrag per Post oder E-Mail absenden, wenige Tage, bis Sie die Briefwahlunterlagen erhalten. Bei Beantragung des Wahlscheins aus dem Ausland kann dies wegen langer Postlaufzeiten länger dauern.
Geben Sie den Antrag persönlich ab, erhalten Sie die Briefwahlunterlagen in der Regel sofort.
Ansprechpunkt
Die Gemeinde an Ihrem Erstwohnsitz.