Wohngeldänderung als Mietzuschuss mitteilen
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Zuständige Stelle
Amt für Soziales und Teilhabe | Sachgebiet Wohngeld
Rigaer Str. 10
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-5501
+49 381 381-6835
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr und
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr.
Weitere Servicetermine montags, mittwochs sowie freitags sollten vorrangig vorab vereinbart oder Anliegen telefonisch, per E-Mail an wohngeld@rostock.de oder auf dem Postweg übermittelt werden.
Die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Anträgen und Unterlagen per E-Mail ist nicht eröffnet.
Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe!
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
- Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.